Von der Anmeldung zur Therapie

  1. Kurzes Kennenlernen (per Telefon) zur ersten Einordnung Ihrer Thematik, Klärung ob ich grundsätzlich ein geeigneter Therapeut für Sie (bzw. Ihr Kind) sein könnte und Finden eines Termins für eine psychotherapeutische Sprechstunde. Diese ist seit dem 1.4.2017 verpflichtend und Grundvoraussetzung, um im Anschluss mit Probesitzungen, einer Akutbehandlung oder Kurzzeittherapie beginnen zu können.
    Selbstverständlich können Sie  bei verschiedenen Therapeuten/innen solch eine psychotherapeutische Sprechstunde vereinbaren, um sich mit einem guten Gefühl für die passende Therapeutin- den geeigneten Therapeuten zu entscheiden
  2. Es folgt möglichst zeitnah ein persönliches Treffen in meiner Praxis um in einem ersten vertiefendem Gespräch ein besseres Bild zu bekommen und offene Fragen von Ihrer Seite zu beantworten. Bereits dieses Gespräch kann über die Krankenkasse abgerechnet werden, so dass Ihnen keine Kosten entstehen.
    In weiteren probatorischen Sitzungen (Diagnostikphase) verschaffe ich mir ein Bild von der Symptomatik und schaue mit Ihnen gemeinsam, ob eine Therapie hilfreich sein könnte, wie oft und in welchen Intervallen die Therapiesitzungen stattfinden würden und wann mit der Therapie begonnen werden kann.
  3. An diesem Punkt haben Sie mich und meine Vorgehensweise kennengelernt und ein Gefühl dafür bekommen wie sich die Zusammenarbeit anfühlen würde. Sobald Sie sich für eine Therapie bei mir entschieden haben, beginnen wir so schnell wie möglich mit den Therapiesitzungen.
    Der für die Kostenabrechnung notwendige Antrag bei der zuständigen Krankenkasse wird von mir erstellt und eingereicht.

Therapie

Die Therapiesitzungen finden ein- bis zweimal wöchentlich statt und dauern je 50 Minuten.